SIGEKO
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Gemäß der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)“ vom 10. Juni 1998 ist auf Baustellen ab einer bestimmten Größenordnung seitens des Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen.
Seit 2002 wurde eine Vielzahl von Projekten verschiedener Grössenordnung bearbeitet.